ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stefanie Heuckeroth – Freie Rednerin
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Durchführung freier Reden, insbesondere für:
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Trauerreden
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freie Trauungen
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Willkommensfeiern / Kinderwillkommensfeste
zwischen der Rednerin und ihren Auftraggebern.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die individuelle Konzeption, Ausarbeitung und Durchführung einer persönlichen Rede auf Grundlage der mit den Auftraggebern geführten Gespräche.
Die Reden stellen persönliche Dienstleistungen dar. Ein bestimmter emotionaler Erfolg wird nicht geschuldet.
3. Vertragsschluss und Terminreservierung
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder mündliche Beauftragung sowie Terminbestätigung durch die Rednerin.
Mit Vertragsabschluss wird der vereinbarte Termin verbindlich reserviert.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
Es gilt das individuell vereinbarte Pauschalhonorar.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
5. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber
Die Auftraggeber verpflichten sich, alle für die Erstellung der Rede erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen sowie für Rückfragen erreichbar zu sein.
Verzögerungen, die aus fehlenden Informationen entstehen, gehen nicht zu Lasten der Rednerin.
6. Absage durch Auftraggeber
Die Beauftragung einer freien Rede stellt eine terminlich gebundene persönliche Dienstleistung dar.
Bei Absage durch die Auftraggeber bleibt das vereinbarte Honorar grundsätzlich geschuldet, abzüglich ersparter Aufwendungen, sofern gesetzlich erforderlich.
7. Verhinderung der Rednerin
Sollte die Rednerin aus wichtigem Grund verhindert sein (z.B. Krankheit), bemüht sie sich nach Möglichkeit um gleichwertigen Ersatz.
Ist dies nicht möglich, entfällt das Honorar.
8. Änderungen des Veranstaltungsablaufs
Änderungen von Ort, Zeitpunkt oder Ablauf der Veranstaltung sind der Rednerin unverzüglich mitzuteilen.
Die Rednerin haftet nicht für organisatorische oder technische Abläufe, die durch Veranstalter, Bestatter, Location, Friedhof, Technikdienstleister oder andere Dritte verursacht werden.
9. Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. extreme Wetterlage, behördliche Anordnung, Naturereignisse) nicht stattfinden, bemühen sich beide Parteien um eine einvernehmliche Terminlösung.
10. Urheberrecht
Die von der Rednerin erstellten Redetexte sind persönliche geistige Schöpfungen und dürfen ohne Zustimmung nicht veröffentlicht oder gewerblich genutzt werden.
11. Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Gespräche erhaltenen persönlichen Informationen werden vertraulich behandelt.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.